Wahlärztin

Wahlärztin

Wahlärztin

Eine Wahlärztin ist eine niedergelassene Ärztin, die in keinem festen Vertragsverhältnis zu den Krankenkassen steht.
Mir ist es ein großes Anliegen, meinen PatientInnen viel Zeit widmen zu können, die wir für eine umfassende und individuelle Betreuung benötigen. Davon abgesehen biete ich eine flexible Termineinteilung ganz ohne lästige Wartezeiten.
Wahlarztrezepte werden von den Apotheken genau wie Kassenrezepte akzeptiert, ebenso werden Zuweisungen zu Instituten, wie z.B. Röntgenüberweisungen behandelt. Das umständliche Einholen von zusätzlichen Bewilligungen ist nicht nötig.
Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden von Ihrer Krankenkasse direkt übernommen und von der Kasse direkt mit Ihrem Wahlarzt verrechnet.
Für alle anderen Behandlungen werden Ihnen die Honorare von Ihrer Krankenversicherung refundiert. Als besonderen Service und zur einfachen Abwicklung biete ich meinen PatientInnen auf Wunsch ein fertiges Antragsformular auf Kostenersatz bei der Krankenkasse. Dieses Formular kann dann ohne weiteren bürokratischen Aufwand gemeinsam mit der Honorarnote und allenfalls einem Rezept an die Krankenkasse geschickt werden. In den meisten Fällen erhalten Sie 80 Prozent des Betrages. Die Privatversicherungen erstatten meist 100 Prozent der wahlärztlichen Leistung.
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung – telefonisch oder auch via Kontaktformular.
Ich freue mich auf Ihre Anfragen.